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Einstellen des Kältemittels R22

Was sind die Vorschriften zum Einstellen vom Kältemittel R22 und was bedeutet das für Sie?

Was wurde beschlossen?

Laut europäischer Vorschrift (EG 1005/2009) ist der Einsatz vom Kältemittel R22 in Ihrer Kühlinstallation nicht verboten. Verboten ist aber wohl der Einsatz von R22 für Neubau- und Servicezwecke (Artikel 3). Das Füllen und Nachfüllen von Installationen mit R22 ist verboten.

Das bedeutet, dass bestehende R22-Installationen weiterhin verwendet werden dürfen. Außerhalb der Installation dürfen jedoch keine Handlungen mit dem Kältemittel stattfinden.

Im Falle einer Leckage droht Ihre Installation somit langfristig auszufallen. Das könnte Ihre Betriebskontinuität gefährden. 
Die Kältemittel R401A, R402A, R408 und R409A sind Mischungen und beinhalten neben HFKs auch R22. Für diese Mischungen gelten daher die gleichen Regeln wie für R22.

Was können Sie machen?

Wenn Ihre Kühlinstallation mit R22 oder R12 gekühlt wird, haben Sie vier Auswahlmöglichkeiten:

  1. Die Installation weiterhin verwenden
  2. Drop-In
  3. Umbau
  4. Neubau

Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, gibt es einige Faktoren zu beachten. Darunter das Alter, die Anzahl, der Zustand, die Wartung und Kühlkapazität Ihrer Installationen.

  1. Sie setzen Ihre Installation weiterhin ein
    Zuverlässige und gut gewartete Installationen ohne Leckage können weiterhin eingesetzt werden. Es ist weiterhin erlaubt, Ihre R22-Kühlinstallation zu reparieren und Komponenten zu ersetzen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass das R22 Kältemittel in der Installation bleibt. Gesetzliche Inspektionen von R22 Installationen sind weiterhin verpflichtet.

    Nicht erlaubt ist das vorübergehend Abpumpen des Kältemittels. Reparaturen, die ein vorübergehendes Abpumpen erfordern, dürfen also nicht mehr stattfinden. Auch das Nachfüllen mit R22 ist verboten.

    Ist Kühlen für Ihren Betriebsprozess essentiell? Dann ist es nicht ratsam, die Installation weiterhin einzusetzen. Im Falle einer Leckage droht die Installation für längere Zeit auszufallen, weil ab dem 1. Januar 2015 das Nachfüllen von Kühlinstallationen mit R22 verboten wird. Wenn Sie die Installation dennoch weiter einsetzen wollen, raten wir Ihnen die Installation regelmäßig kontrollieren zu lassen.

  2. Drop-In
    Im Falle eines Drop-Ins wird R22 abgepumpt und durch ein alternatives Kältemittel ersetzt oder die Installation wird mit einem alternativen Kältemittel nachgefüllt. Dieses Scenario eignet sich für Installationen jünger als 10 Jahre, die bereits auf den Einsatz von einem synthetischen Kältemittel vorbereitet sind. Zu den Nachtteilen eines Drop-Ins gehören die Reduzierung der Kühlkapazität, steigende Energiekosten und die Reduzierung der Lebensdauer Ihrer Installation. Als Dauerlösung ist ein Drop-In daher in den meisten Fällen nicht geeignet.
  3. Umbau
    Ihre R22 Installation kann für ein alternatives Kältemittel umgebaut werden. Somit wird auch die Kühlung mit natürlichen Kältemitteln möglich. In diesem Fall werden einige Komponenten ersetzt. Dieses Scenario eignet sich für große, gut gewartete industrielle Kühlinstallationen, beispielsweise in der Schifffahrt. Sie können nach dem Umbau noch jahrelang eingesetzt werden.

  4. Neubau / Ersatz
    Das Ersetzen von R22 durch natürliche Kältemittel ist eine nachhaltige Lösung. Immer mehr neue Kühlinstallationen verwenden natürliche Kältemittel wie CO2, Propan und Ammoniak. Diese Mittel sind umweltfreundlich und energiearm. Damit erfüllen Sie langfristig die Vorschriften. Außerdem können Sie als Unternehmer unterschiedliche Steuervergünstigungen beanspruchen. Das hat bereits für viele Unternehmen zu großen finanziellen Einsparungen geführt.

Toezicht en handhaving?

Der Staat kann Ihre R22 Kühlinstallation einer Inspektion unterwerfen.

Wollen Sie mehr erfahren über das Einstellen von synthetischen Kältemitteln? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.